Seit Januar 2023 fällt auf Photovoltaikanlagen bis 30 kW keinerlei Mehrwertsteuer mehr an, wodurch Kaufpreise sofort um 19 Prozent sinken. Die 0-%-Umsatzsteuerbefreiung gilt bis mindestens Ende 2025 und macht Balkonkraftwerke zum effektivsten Weg, Stromkosten ohne bürokratischen Aufwand zu senken.
Das Jahressteuergesetz 2022 änderte § 12 UStG und setzte den Steuersatz für Lieferung, Import und Installation von Photovoltaikanlagen sowie daran gekoppelte Speicher auf null Prozent. Die Befreiung greift, sobald die Anlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, öffentlichen Gebäuden oder gemeinnützigen Standorten installiert wird und die Engpassleistung maximal 30 Kilowatt beträgt. Für steckerfertige Balkonkraftwerke genügt bereits ein Modul mit Mikro-Wechselrichter, um unter die Regelung zu fallen, weshalb Onlinehändler Bruttopreise ohne Mehrwertsteuer auszeichnen. Auch Ersatzteile, Montagesysteme, Smart-Meter und Planungsleistungen profitieren, sofern sie im direkten Zusammenhang mit der Anlage stehen. Betreiber müssen keine Umsatzsteueridentnummer beantragen und entgehen damit der Meldepflicht beim Finanzamt, was den Verwaltungsaufwand drastisch reduziert. Die EU genehmigte diesen ermäßigten Steuersatz unter der Energiesteuerrichtlinie, womit Deutschland die Solaroffensive steuerpolitisch flankiert und privaten Investoren ein starkes Signal sendet.
Ein Premium-Balkonkraftwerk mit 800 W kostete 2022 noch rund 1 070 € inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer; seit 2023 liegt derselbe Nettoverkaufspreis bei 899 €, was 171 € Ersparnis entspricht. Rechnet man 35 ct/kWh und einen Jahresertrag von 900 kWh, amortisiert sich die Anlage jetzt in unter drei Jahren, während vor der Reform 3,6 Jahre nötig waren. Die effektive Rendite klettert dadurch von 18 auf über 22 Prozent p. a., weil eingesparte Steuer als Eigenkapital im System verbleibt. Zusätzlich sinken Einstiegshürden: Viele Händler bieten 0-Prozent-Finanzierung, bei der die monatliche Rate niedriger ausfällt als die gleichzeitig erzielte Stromkostenersparnis. Für Mieter bedeutet das, dass sich ein Balkon-Set schon im ersten Abrechnungszeitraum bezahlt macht, ohne Kapitalbindung. Selbst Speicherlösungen profitieren, denn LiFePO4-Pakete waren bisher voll zu versteuern; nun reduziert sich der Mehrpreis pro kWh um etwa 150 €, sodass sich Lastverschiebung in die Abendstunden schneller rechnet. Der Kaufpreiseffekt ist somit nicht nur ein kurzfristiger Rabatt, sondern verbessert dauerhaft den internen Zinsfuß jeder Solarinvestition bis 2025.
Vor 2023 nutzten viele Privatbetreiber den Vorsteuerabzug durch freiwillige Umsatzsteuerpflicht, bekamen die Steuer zurück, mussten dafür aber monatliche Vorausmeldungen und Umsatzsteuererklärungen abgeben. Die 0-%-Regel macht diese Konstruktion überflüssig und beseitigt gleichzeitig Verpflichtungen wie das Ausweisen von Einspeiseumsätzen. Wer bereits als Kleinunternehmer nach § 19 UStG geführt wird, bleibt weiterhin umsatzsteuerfrei, doch durch die neue Gesetzeslage fällt auch die Umsatzsteuer auf den Anlagenkauf weg, ohne dass sich die Kleinunternehmergrenze 22 000 € auswirkt. Wichtig ist die saubere Rechnungsstellung: Händler führen den Steuersatz „0 % gemäß § 12 Abs. 3 UStG“ auf und nennen die installierte Leistungsgrenze von 30 kW. Fehlende Angabe kann den Vorsteuernichtabzug nach sich ziehen und Förderungen gefährden. Bei Lieferungen ins EU-Ausland gilt die Nullsteuer nicht automatisch; Käufer muss nachweisen, dass die Installation im deutschen Hoheitsgebiet erfolgt. Wer die Anlage weiterverkauft, kann dies netto tun, solange der Neueigentümer ebenfalls unter den Leistungsgrenzen bleibt, was private Zweitmärkte stimuliert.
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Kaufe nur bei Händlern, die den Nullsteuersatz sauber auf der Proforma und Endrechnung ausweisen, damit Förderstellen den Beleg akzeptieren. Bewahre die Dokumente zehn Jahre auf, denn Finanzämter können Nachweise anfordern, falls die Leistung doch über 30 kW lag oder das Gebäude nicht den Wohnzweck erfüllt. Beantrage Landeszuschüsse unmittelbar nach Erhalt der Rechnung; viele Programme fordern eine NettoSumme und den Liefernachweis. Bei gemischten Lieferungen wie Solarcarport plus Wallbox beachte, dass die Wallbox nicht automatisch steuerfrei ist, es sei denn, sie dient ausschließlich der Speicherung des selbst erzeugten Stroms – klare Formulierung im Angebot beugt Rückfragen vor. Für Selbstmontage ist kein Handwerkerrechnungsanteil nötig; bei Montage durch einen Betrieb bleibt auch diese Dienstleistung nullbesteuert, sofern sie unmittelbar zum Betrieb der PV-Anlage gehört. Nutzt du ein Miet- oder Leasingmodell, fällt weiterhin Umsatzsteuer auf die Miete an, da der Betreiber Eigentümer bleibt; erst beim Kaufoptionserwerb greift die Nullsteuer. Mit diesen Tipps holst du den maximalen finanziellen Vorteil aus der 0 % MwSt-Regel und sicherst dir gleichzeitig Fördergelder und Garantieansprüche.