Die richtige Versicherung schützt dein Balkonkraftwerk, deine Immobilie und dich selbst vor teuren Überraschungen. Mit einem optimal abgestimmten Paket aus privater Haftpflicht und Wohngebäudeversicherung bleibt dein Solarinvestment selbst bei Sturm, Brand oder Personenschäden finanziell sicher.
Stürzt ein lose montiertes Modul vom Balkon und beschädigt das Auto des Nachbarn, haftest du laut § 823 BGB unbegrenzt mit deinem gesamten Vermögen. Eine private Haftpflicht deckt solche Personen-, Sach- und Vermögensschäden, solange du das Balkonkraftwerk ordnungsgemäß installiert hast. Moderne Tarife schließen „Energieerzeugungsanlagen bis 1 kW Leistung“ pauschal ein, sodass kein Prämienaufschlag anfällt. Prüfe jedoch die Deckungssumme: Mindestens 20 Mio. € sind ratsam, weil Personenschäden schnell Millionenbeträge erreichen. Eine Besonderheit bildet der Regress des Netzbetreibers: Speist ein defekter Wechselrichter Spannungsspitzen ein und zerstört elektronische Geräte in fremden Haushalten, kann der Betreiber dich regressieren. Nur wenige Policen gewähren hierfür expliziten Schutz; achte auf den Passus „Rückwirkungen aus dem Netz“. Hast du bereits eine Haftpflicht, genügt oft eine formlose Meldung an den Versicherer mit Angabe von Hersteller, Typ und Leistung – ein Neuabschluss ist selten nötig. Denk daran, Schäden sofort per Schadensformular und Fotos zu dokumentieren, da Versicherer sonst Kürzungen wegen verspäteter Meldung vornehmen.
Während die Haftpflicht Dritte schützt, sichert die Wohngebäudeversicherung dein Eigentum gegen Gefahren wie Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser. Die meisten Tarife schließen Photovoltaik automatisch ein, wenn sie fester Bestandteil des Gebäudes ist; das gilt auch für Balkonmodule, sobald sie verschraubt oder klemmend an der Fassade sitzen. Prüfe die Versicherungssumme je kWp, denn Standardwerte von 1 000 € reichen bei hochwertiger Glas-Glas-Technik oft nicht. Gute Angebote listen eine All-Risk-Deckung mit Ersatz zum Neuwert, sodass du bei Totalverlust nicht auf Zeitwertbasis entschädigt wirst. Wichtig ist der Baustein „Ertragsausfall“: Fällt deine Anlage wegen Sturm für 30 Tage aus, ersetzt die Versicherung den statistischen Ertragswert, meist 1 €/kWp/Tag. Achte auch auf eine geringe Selbstbeteiligung, maximal 250 €, denn Kleinschäden wie Glasbruch durch Kastanien oder Fußball kommen häufiger vor als Totalschäden. Einige Versicherer bieten Rabatt, wenn Wechselrichter in Brandsicherheitsboxen montiert sind – ein überschaubarer Aufpreis, der Langzeitprämien senkt.
Die Kombination aus Haftpflicht und Wohngebäude gelingt am günstigsten in einem Komplettpaket. Vergleichsportale wie „Wechselpilot“ oder „Finanztip PV“ zeigen 2025 Jahresprämien ab 68 € für Wohnungen und ab 140 € für Einfamilienhäuser inklusive Photovoltaik. Entscheidende Vergleichspunkte: Höhe der Deckung bei Überspannung, Rückwirkungsschäden und grober Fahrlässigkeit. Einige Premium-Tarife lassen grobe Fahrlässigkeit bis 10 000 € zu, falls du beispielsweise bei Wartungsarbeiten eine Verschraubung vergisst. Bei Selbstnutzern lohnt ein Bündelrabatt, wenn Hausrat und Glasbruch dieselbe Gesellschaft abdecken; das spart zehn Prozent und vermeidet Streit zwischen Sparten im Schadensfall. Empfehlenswert ist zudem ein Update-Garantiebaustein: Werden gesetzliche Vorgaben zu Feuerschutz verschärft, erweitert die Police automatisch den Deckungsumfang ohne Mehrkosten. Lass dir vor Abschluss eine Deckungsbestätigung schicken, sie dient Netzbetreiber oder Vermieter als Nachweis für ausreichenden Versicherungsschutz.
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Kommt es zum Schaden, beginnt die Fristuhr: Innerhalb von einer Woche musst du den Vorfall melden, bei Einbruchdiebstahl sogar binnen 24 Stunden Polizeibericht vorlegen. Dokumentiere alles mit Fotos – Modulnummern, Serienetiketten, Umgebungsschäden – und halte Rechnungen bereit. Versicherer verlangen zudem Nachweis fachgerechter Installation: Bewahre Montageanleitung, Rechnungen und MaStR-Eintrag auf. Zur Prävention fordern viele Policen Überspannungsableiter Typ 2 + 3; installierst du sie, sinkt die Prämie um bis zu fünf Prozent. Eine jährliche Thermografie bildet Hot-Spots ab und verhindert Brände durch Zellschäden; manche Versicherer vergüten die Kosten als Schadensverhütung. Achtung: Eigenmächtige Reparaturen ohne Rücksprache gelten als Obliegenheitsverletzung und führen zu Leistungskürzungen. Halte dich an das Versicherer-Leitfaden und beauftrage im Zweifel einen zertifizierten Fachbetrieb.